Eine Aufgabe unserer Stiftung zur Förderung interreligiöser Verständigung ist die Unterstützung entsprechender Projekte und Initiativen. Hier finden Sie eine kleine Auswahl bereits geförderter Projekte:
Bitte stellen Sie einen Antrag immer unter Verwendung des Antragsformulars und beachten Sie die Abgabefristen und die
Förderrichtlinien.
Sie können das Formular mit Hilfe des Acrobat Readers (kostenloser Download) digital ausfüllen.
Über Anträge, die bis zum 03.12.2024 bei uns eingegangen sind, erhalten Sie voraussichtlich bis zum 24.12.2024 Rückmeldung, ob und in welcher Höhe diese gefördert werden.
Über Anträge, die bis zum 29.01.2025 bei uns eingegangen sind, erhalten Sie voraussichtlich bis zum 19.02.2024 Rückmeldung, ob und in welcher Höhe diese gefördert werden.
Bitte stellen Sie Anträge ausschließlich mit Hilfe unseres Förderantrags.
Reichen Sie diese bitte nicht per Brief ein, sondern senden Sie uns diese möglichst per E-Mail.
§ 2 Stiftungszweck
1.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des wechselseitigen Verständnisses zwischen Menschen verschiedener Religionszugehörigkeit und unterschiedlicher kultureller Herkunft. Insbesondere will sie
das friedliche Zusammenleben von Menschen christlicher und muslimischer Tradition in gegenseitiger Toleranz und Achtung unterstützen. Einen Schwerpunkt bildet die Unterrichtung und Förderung von
Kindern und Jugendlichen sowie der sie erziehenden und betreuenden Menschen.
Auf Grund ihres Sitzes in Hannover und unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel wird die Stiftung vor allem entsprechende Initiativen in Nordwestdeutschland ergreifen und fördern, wobei in
begründeten Fällen die Förderung von Initiativen im übrigen Bundesgebiet möglich ist. Möglich ist in Ausnahmefällen auch die Unterstützung von internationalen Projekten mit Beteiligung deutscher
Einrichtungen, sofern die Projekte dem in § 2,1,1. Abs. definierten Stiftungszweck entsprechen.
2.
Der Stiftungszweck wird - im Rahmen der sachlichen und persönlichen Möglichkeiten - insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: